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Alt 01.12.2005, 15:30   #5
RS744
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Brisanz des neuen Gewährleistungsrechts zeigt sich beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. (= Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer über eine bewegliche Sache).
...
Als weitere Erschwerung kommt hinzu, dass der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate im Streitfall beweisen muss, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang fehlerfrei war (Beweislastumkehr).
Jungs, haut nicht so aufeinander rum; tun andere Krähen untereinander doch auch nicht

Bereits im März hatte ich auf die Leitentscheidung des BGH zum Thema hingewiesen:
Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/showpos...0&postcount=15
Wer die nicht kennt, ist geneigt, das neue Gewährleistungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf (betr. gebrauchten PKW) so zu interpretieren, wie @Red es oben tut. Und das ist zu optimistisch! Also: BGH lesen. Und deshalb gebe ich @Marks recht: das Thema gehört in Profi-Hand. Jedenfalls, wenn es um einiges geht, und eine kaufmännische Lösung nicht zu machen ist.
Greets
RS744

Geändert von RS744 (01.12.2005 um 15:36 Uhr).
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