Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Brisanz des neuen Gewährleistungsrechts zeigt sich beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. (= Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer über eine bewegliche Sache).
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Als weitere Erschwerung kommt hinzu, dass der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate im Streitfall beweisen muss, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang fehlerfrei war (Beweislastumkehr).
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Jungs, haut nicht so aufeinander rum; tun andere Krähen untereinander doch auch nicht
Bereits im März hatte ich auf die Leitentscheidung des BGH zum Thema hingewiesen:
http://www.7-forum.com/forum/showpos...0&postcount=15
Wer die nicht kennt, ist geneigt, das neue Gewährleistungsrecht beim Verbrauchsgüterkauf (betr. gebrauchten PKW) so zu interpretieren, wie @Red es oben tut. Und das ist zu optimistisch! Also: BGH lesen. Und deshalb gebe ich @Marks recht: das Thema gehört in Profi-Hand. Jedenfalls, wenn es um einiges geht, und eine kaufmännische Lösung nicht zu machen ist.
Greets
RS744