01.12.2005, 15:10
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#10
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wenn er kann, ist das richtig, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann greift eben die Garantie (wenn sie das umgreift), sofern der Schaden nicht selber vom Käufer verursacht wurde.
Insofern hast Du recht, daß einem die DANN Garantie dafür vorliegen muss, nicht aber zwingend der Kaufvertrag.
Die Gewährleistung ist hier janicht mehr ausschließbar, in diesem Falle nicht mal verkürzbar!
Das ist ja gerade SINN DER SACHE, dass ahnungslose Käufer nicht von windigen gewerblichen Geschäftemachern übern Tisch gezogen werden...
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Ja aber hat unser Freund denn eine Garantie? Ich habe davon nichts gelesen.
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