Zitat:
Zitat von Marks
Die Vermutung führt zu einer Beweislastumkehr. Kann der Verkäufer beweisen, daß der Mangel erst nach Gefahrübergang (meist Übergabe des Kaufgegenstandes) entstanden ist, gibt es nichts!
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Wenn er kann, ist das richtig, dann ist Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann greift eben die Garantie (wenn sie das umgreift), sofern der Schaden nicht selber vom Käufer verursacht wurde.
Insofern hast Du recht, daß einem die DANN Garantie dafür vorliegen muss,
nicht aber zwingend der Kaufvertrag.
Die Gewährleistung ist hier ja
nicht mehr ausschließbar, in diesem Falle nicht mal verkürzbar!
Das ist ja gerade SINN DER SACHE, dass ahnungslose Käufer nicht von windigen gewerblichen Geschäftemachern übern Tisch gezogen werden...