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Alt 01.12.2005, 14:44   #1
rednose
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Zitat:
Zitat von JVogel
@ uli, @rednose

Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.

1. Das Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten nach Kauf begründet eine Vermutung - mehr aber auch nicht -, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

2. Kann der Händler beweisen, dass das Teil bei Übergabe funktioniert hat - was natürlich schwer ist, aber nicht unmöglich - besteht keine gestzliche Gewährleistung. Vielleicht hilft dann noch die Garantie.

3. Ob bei einem 98er Baujahr Rost überhaupt einen Mangel darstellt oder eine altertypische Erscheinung lasse ich mal dahingestellt. So klar ist das jedenfalls nicht.

Fazit:
Alles nicht so einfach. Ein Streit will hier wegen der Kosten wohlüberlegt sein.
zu 1.) + 2.) Es ist schlichtweg egal, ob die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren, da innerhalb der ersten sechs Monate die Sachmängelhaftung gilt. Daher geht die Rechtsprechung in einem solchen Fall einfach davon aus, daß die Mängel bei der Übergabe schon vorhanden waren und der Verkäufer muß die Reparatur VOLL übernehmen, auch Reparaturen die nicht innerhalb der €plus liegen (außer Verschleißgeschichten natürlich).
Da ist das Recht mal sehr kundenfeundlich.

zu 3.) Die Rostgeschichte sehe ich in der Tat auch zweifelnd.

Er sollte zum Anwalt gehen und nicht mit dem Händler diskutieren.
Die Rechtslage ist klar geregelt und auf seiner Seite !
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Gruß,
Rudi
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