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Alt 01.12.2005, 12:29   #9
The Stig
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Zitat:
Zitat von Audi.V8
Hallo,

Es handelt sich um einen 7 Jahre alten gebrauchten Alltagswagen. Ich finde es lächerlich sich bei solchen Kleinigkeiten auf die Gewährleistung zu berufen.

Rost hat in meinen Augen nix mit Gewährleistung zu tun und Regensensor und PDC kann man bei einer normalen Probefahrt ohne jeglichen übertriebenen Aufwand prüfen.

Sorry, kauft Euch Neuwagen, wenn keine Mängel dran sein sollen....
Also ein Freibrief für alle Gebrauchtwagenhändler?

Mal im Ernst, welcher "normale" Mensch weiss schon, wie er einen Regensensor prüfen soll, oder wie ein PDC korrekt funktioniert, wenn er vorher noch keins hatte.
Meinem Vater (ist über 70 der gute) ist es z.B. überhaupt nicht aufgefallen, dass er überhaupt einen Regensensor hat, und schon gar nicht dass dieser nicht funzt weil der Händler beim Scheibentausch ne falsche Scheibe eingebaut hat.

Soll nun jeder Profi den normalen Kunden übers Ohr hauen dürfen, nur weil der sich nicht auskennt?
Da kann ich nicht zustimmen, sorry!
Und das sieht der Gesetzgeber ja gottlob so wie ich....
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