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Alt 01.12.2005, 12:18   #1
The Stig
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Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von rednose
@reddragon:
Einfach zu einem anderen Freundlichen gehen, ist nicht so einfach. Der Händler, der die das Fahrzeug veräußert hat, muß das Recht der ersten Nachbesserung erhalten bzw. dem Besuch bei einem anderen Freundlichen zustimmen, sonst besteht die Gefahr, daß du dein Recht auf Korrektur des Mangels im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung verspielst.
Das ist im Rahmen der Gewährleistungsansprüche natürlich vollkommen richtig, hier darf der Händler bis zu 3x nachbessern, bevor ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht.

Anders wäre es bei (auch nur) der EuroPlus, da kann er zu jedem Händler mit gehen, da es eine Garantieversicherung ist, die dann übernimmt, und das ist in diesem Falle ja immer die selbe, egal welche BMW autorisierte Werkstatt letztlich repariert.
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