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Alt 24.11.2005, 22:46   #9
Joerg
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Das geht auf den Händler, in den ersten 6 Monaten ist er dazu verpflichtet, Dir nachzuweisen, dass die Teile in Ordnung waren. Das wird wohl schwer sein. Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass dieses Teil beim Kauf defekt war.

Im Endeffekt ist es aber eh egal, da Du ja zusätzlich noch Garantie hast. Die übernimmt auf jeden Fall.

Gruß
Jörg
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