Na spätestens bei Nichteintragung einer Leistungssteigerung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, damit auch die Versicherung... Das Fahren eines solchen ist in jedem Falle strafbar, auch wenn man nur zur Schadensbehebung zum Freundlichen fährt
Möchte man die Betriebserlaubnis aufrecht erhalten, geht in jedem Falle aus dem Fahrzeugschein (-brief) hervor, daß das Fahrzeug verändert wurde. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug geleast ist und der Fahrzeugbrief zum Eintrag von BMW angefordert werden muß.
Gruß Flieger