Wenn er den Wagen von einem Händler hat, dann müßte dieser doch für diverse Mängel aufkommen, oder?
Wie sieht das bei einem defekten Fahrwerk aus? Mehrfach wird ja auch Probleme mit der Vorderachse hingewiesen, muß ein Händler für solche Sachen aufkommen? Wenn ja, in welchem Umfang?
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