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Alt 07.11.2005, 00:26   #65
FranzR
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Zitat:
Zitat von bruola
Darf ich einer oeffentlich geausserten, offensichtlich falschen, moeglicherweise toedlich falschen Meinung auch oeffentlich entgegentreten?

Danke.


Natuerlich war das Posting nicht so scharf gemeint, wie es sich liest, wie wir sicher alle wissen ein Nachteil dieses schriftlichen Mediums.

Aus eben diesem Grunde wird E32E38 den Spruch noch nichtmal so gemeint haben, wie er da steht.

Ich erlaube mir trotzdem, in diesem Thread (hab ich nicht irgendwas von "Fahranfaenger" gelesen?) auf den Unterschied zwischen angepasster Geschwindigkeit und erlaubter Geschwindigkeit hinzuweisen, nach so einer Aussage.

Vielen Dank
Olaf

Klar, wenn du einen Standpunkt sachlich vertrittst wird sich kaum einer daran stören. Aber als Usenet Newsgroupleser war dir das ja sowieso klar, oder?

Klar kann die vernünftigerweise gefahrene Geschwindigkeit auch mal unter der maximal erlaubten sein.
Vielleicht ist es wirklich kein Fehler mal wieder mit Adam und Eva anzufangen

N8!
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