Darf ich einer oeffentlich geausserten, offensichtlich falschen, moeglicherweise toedlich falschen Meinung auch oeffentlich entgegentreten? 
 
Danke. 
 
 
Natuerlich war das Posting nicht so scharf gemeint, wie es sich liest, wie wir sicher alle wissen ein Nachteil dieses schriftlichen Mediums. 
 
Aus eben diesem Grunde wird E32E38 den Spruch noch nichtmal so gemeint haben, wie er da steht. 
 
Ich erlaube mir trotzdem, in diesem Thread (hab ich nicht irgendwas von "Fahranfaenger" gelesen?) auf den Unterschied zwischen angepasster Geschwindigkeit und erlaubter Geschwindigkeit hinzuweisen, nach so einer Aussage. 
 
Vielen Dank 
Olaf 
		
		
		
		
		
		
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