Zitat:
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Zitat von Alexx
Woher stammt denn diese Information? Wäre mir jedenfalls neu.
Tatsache ist aber, dass "betriebsunfähige" PKW in Deutschland als entsorgungspflichtiger Abfall gelten, d.h. Du darfst kein einziges KfZ auf dem Grundstück stehen haben, dass offensichtlich nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist. Sonst gibt es leicht mal Ärger mit dem Ordnungsamt (letzteres ist in solchen Fällen zuständig, wer ist eigentlich das ABV?).
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So sehe ich das auch.
Prinzipiell ist das Abstellen von "Altautos" bei uns -wie fast Alles- verboten.
Fragt sich nur: Wann ist ein Auto ein "Altauto" ... Solange das Ding komplett aussieht und keine Betriebsstoffe verliert, kann keiner was sagen- zumindest innerhalb der 18 Monate nach Stillegung.
@Erich:
Aha, hatte mich schon gewundert.
Du bist ja gar nicht so weit weg von den Philippinen, meiner zukünftigen Wahlheimat. Wäre da evtl. was mit Ersatzteilversorgung zu machen? Dann würde ich mir auch dort die Anschaffung eines Zwölfenders überlegen ...
