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Alt 29.09.2005, 08:44   #8
DD
abnehmendes
 
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
Standard re:

-die hintere Seitenscheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen ist, zahlt die TK-der Kofferaum offen ist, beschädigungen zahlt die TK
-der Innenraum total verwüstet ist, selbst aufräumen den rest wenn beschädigungen die nicht durch Vandlismus zahlt die tk-die Handschuhfächer aufgebrochen sind, handschuhfach zahlt die TK-das komplette Heck (beide Kotflügel, Kofferaumdeckel...) verkratzt ist, dumm gelaufen ist Vandalismus zahlt die tk nicht zahlt nur wenn eine Vandalismusklausel drin ist wenn es sowas überhaupt gibt wäre nämlich VK
-der Kofferaum ne Delle hat... siehe oben es seihe den ist vom aufhebeln
-die Motorhaube sogar zwei. siehe oben es seihe den ist vom aufhebeln
Wie wurde den der Kofferraum geöffnet???
Gruss DD
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Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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