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Zitat von hunmen
ist jetzt möglich,auch für händler. wenn ich auf meinem platz ein auto in kommission habe ,geht er ohne gewährleistung raus. das fzg darf nur nicht in meinen büchern auftauchen und es muss für den kunden ersichtlich sein(also in der preisauszeichnung) das es ein kommissionsfahrzeug ist.
sollte es sich um eine inzahlungnahme handeln gilt es nicht. nur wenn ich als vermittler ,und nur als vermittler auftrete geht er ohne gewährleistung raus.
heisst aber nicht unbedingt das der wagen schlecht ist oder mängel hat. kann sich auch um ein modell handeln was nicht gut geht,oder der kunde hat überzogene preisvorstellungen,oder es ist einfach von den zahlen her kein geschäft für mich drin. 
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Na, super!
Da drängt sich mir schon wieder ein Schreckensszenario auf:
Auf alles Kies- und Fähnchenverkaufsplätzen in Deutschland stehen nur noch Autos, die im Auftrag des Vorbesitzers ohne Gewährleistung vermittelt werden. Wenn das wirklich so ist, wird damit das Gewährleistungsgesetz fein säuberlich aufgeweicht und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis alle Händler auf die Masche reiten!
(Bis auf die paar seriösen, die hier im Forum vertreten sind.)
Und die Vemittlungsprovision wird dann dem Anbieter auf das Auto draufgeschlagen, das er bei dem Händler gekauft hat, oder wie?
Ich bin zwar der Meinung, dass Gewährleistung für Autos bis 5.000 € unkalkulierbar und unsinnig ist, aber darüber hinaus sollte es keine Ausnahmen geben.
Besorgte Grüße