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Alt 27.09.2005, 09:42   #4
hunmen
Gast
 
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Standard gewährleistungsausschluß

ist jetzt möglich,auch für händler. wenn ich auf meinem platz ein auto in kommission habe ,geht er ohne gewährleistung raus. das fzg darf nur nicht in meinen büchern auftauchen und es muss für den kunden ersichtlich sein(also in der preisauszeichnung) das es ein kommissionsfahrzeug ist.
sollte es sich um eine inzahlungnahme handeln gilt es nicht. nur wenn ich als vermittler ,und nur als vermittler auftrete geht er ohne gewährleistung raus.
heisst aber nicht unbedingt das der wagen schlecht ist oder mängel hat. kann sich auch um ein modell handeln was nicht gut geht,oder der kunde hat überzogene preisvorstellungen,oder es ist einfach von den zahlen her kein geschäft für mich drin.
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