Ne, JPM, stimmt so nicht, das Gesetz (hier die StVZO) wurde nicht gelockert.
Hier ist das aktuelle.
Man beachte den kleinen unauffälligen Halbsatz "Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung
und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das
Fahrzeug
danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt,..."
Die wurde in mir keinem bekannten Fall erteilt!