Wenigstens das selbe zurückschicken was eingeschickt wurde, müssen die schon. Das hat ja nix mit Gewährleistung, Garantie oder sonst was zu tun.
Hatte ich schon mehr als einmal, dass ich Ware komplett eingeschickt hatte, wie es ja oft verlangt wird, und nur die Hälfte wieder bekommen habe. Leider musste ich beweisen, was ich alles eingeschickt habe.
Übergib es einem Anwalt. Sag ihm klar, was du gekauft und geliefert bekommen hast, was du dann alles eingeschickt und was du wieder bekommen hast (Anzahl Komponenten und Qualität).
Da du das Auto nicht mehr hast, wäre für dich Wandlung am besten, da du dann keinen Verlust machst, bis auf die Aufwendungen fürs Einschicken und E-Mails schreiben.
Grüsse
Daniel