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Alt 24.09.2005, 21:55   #2
The Stig
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Gewerbliche Verkäufer müssen 2 Jahre lang gewährleisten.

Wichtig ist es, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung ( die nicht ausschliessbar ist ) hinaus geht.

Was zu beachten ist, ist die Gewährleistungsumkehr.
Nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Fehler beim Verkäufer lag, vorher muss er Dir beweisen dass die Sache bei Übergabe einwandfrei war.

Vielleicht will der die 6 Monate abwarten.

Grundsätzlich darf er 3 x nachbessern, ist 3 x erfolglos nachgebessert worden, kannst Du auf Wandlung oder Minderung bestehen.

Kulanz und Garantie sind hier nicht die richtigen Grundlagen.
Kulanz gibts nur, wenn Gewährleistung und Garantie abgelaufen sind, aber trotzdem, der Schaden oder ein Teil übernommen wird.
Garantie ist wie oben schon gesagt eine freiwillige Zusatzleistung.

Wenn die Firma Daylights die Ware nicht 1:1 tauscht, ist sie trotzdem zum vollwertigen Ersatz verpflichtet, darüber hinaus evtl. auch für daraus entstehende Zusatzkosten in Haftung zu nehmen.

Ein Anwalt sollte da schnell klar Schiff machen können.
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