noch nicht ganz....
			 
			 
			
		
		
		Hallo zusammen, 
 
da ich diese ungeklärten Dinge nicht mag, habe ich mal an geeigneter Stelle nachgefragt. 
 
Es ist definitv so, dass es eine bis Dato ungeklärte Sache ist! Gesetzlich (sorry Emil) steht nichts entgegen, da keine Maximalzahl definiert ist - zumindest bis jetzt! 
 
Also, kommt es erst mal darauf an, was der Tüv-Prüfer zur Eintragung sagt! Er ist erst mal maßgebend. Anschließend kann man sich dann auf die ZO berufen und klagen.... dann kommt es zu einem Urteil welches dann wiederum Rechtsbindend ist bis ein anderes dieses aufhebt... und so weiter und so fort... 
 
Also ist es so, dass sofern Spielgelblinker mit einem Prüfzeichen (ABE BE) verbaut werden - die es für den E38 derzeit nicht gibt - nicht automatisch die BE erlischt, sofern die Kotflügelblinker nicht deaktiviert / ausgebaut werden. 
 
Und für alle die wissen wollen, wo ich nachgefragt habe, wir haben in Rheinland-Pfalz eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung / Fachbereich Polizei. Die wiederum hat eine Verkehrssicherheitsberatungsstelle. Dort war ich. Die waren zwar "platt", haben für die Antwort aber auch über eine Woche gebraucht. 
 
Gruß blue7 
		
		
		
		
		
		
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