Zitat:
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Zitat von GSX-Heizer
Puhhh , bin schon ganz wirr im Kopf jetzt weiß ich wenigstens das ich unserem Tüv Mann seinerzeit richtig zugehört habe.
Ist klar , vorne hinten zählen nicht bei der Ausführung , da wir einen seitlichen Blinker in der Seitenleiste bzw. am anderen Wagen im Kotflügel haben ist der im Aussenspiegel die 2te , Die laut § blablabla erlaubt ist , Voraussetzung ist gültige Prüfnummer. sonst erlischt BE
Mensch , ihr habt vieleicht Probleme
Also mal einfach , gibt es auf dem Markt schon zulässige A.spiegel mit integr. Blinkern für den E38.
Gruß Christel ( die ihn manchmal fahren darf ) 
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Hmm weiss jetzt nicht genau ob ich dich richtig verstanden habe.
Wenn du den Blinker betätigst, darf nur 1 vorne, 1 hinten und 1 an der seite Blinken, wenn du noch einen 2ten blinker im Kotflügel hast, ist deine BE erloschen.
Es sind 2 Seitenblinker erlaubt 1 pro Seite !
Zu deiner letzten frage: Nein es gibt noch keine zugelassenen Spiegelblinker für den E38.
Gruss Emil