das war nicht böse gemeint
Ich meinte, es ist nicht mein Wunschgedanke, dass mehr als ein seitlicher Blinker erlaubt ist, weil die Montage am E38 aufgrund der fehlender Bauartgenehmigung eh zum Erlöschen der BE führt. Daher kommt es bei meinem Fahrzeug derzeit nicht in Frage!
Aber es ist doch so, dass in Deutschland alles was nicht verboten und / oder geregelt ist, erlaubt sein kann (ist). Da die Dinger noch zu neu sind, hat sich darüber wahrscheinlich noch keiner so richtig Gedanken gemacht (meine jetzt bei zusätzlicher Montage an Fahrzeugen die eh schon nen vorderen Seitenblinker haben....).
Und auch jeder Polizist muss zugeben, dass es nur einen Tatbestand gibt, wenn er gesetzlich festgehalten ist. Und im Tatbestandskatalog ist ebenfalls nichts zu finden, was diese Problematik reglementiert!
Ergo - DERZEIT ZULÄSSIG oder ZUMINDEST NICHT ZU BEANSTANDEN!
(Alles nur, sofern grundsätzlich eine ABE / Teilegutachten vorliegt).
Was der TüV meinen könnte, ist, dass z.B. Daimler Benz für seine Seitenblinker im Spiegel die BE zum Nachrüsten davon abhängig macht, dass die vorderen Seitenblinker deaktiviert werden.
Das ist auch nicht ganz lupenrein, da normalerweise gem. StVZO alle Teile die verbaut sind auch funktionieren müssen. Daher müssten die anderen Blinker eigentlich gegen Blenden ersetzt werden.
Allgemein ist diese Regelung aber nicht.
Und glaub mir, der TÜV ist nicht die letzte Instanz!!! Ich habe schon Leute kennen gelernt, bei denen aufgrund "Anzweiflungen eines Polizisten" die Eintragung beim TüV rückgängig gemacht wurde und auch in gerichtlicher Instanz dann verloren haben.
Gruß blue7