Zitat:
Zitat von TomS
Hab grad das gleiche gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
In dem Link von Emil steht zwar etwas über Anzahl allerdings ist die Quelle nicht der (aktuelle) §54.
Wie gesagt, auch mein TÜVer hat das so erzählt, wußte aber nich woher er das weiß.
ein Polizist hier aus dem Forum konnte auch keine Rechtsvorschrift dazu finden.
Im allgemeinen wird der Spiegleblinker derzeit toleriert. W*****einlich so lange bis er Vorschrift wird.  (siehe 3te Bremsleuchte)
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Tom das mag sein, aber die E Prüfnummer brauchst du dann trozdem noch !
Also alle die sich die Spiegelblinker Montieren (ohne Prüfnummer), begeben sich auf dünnes Eis.
Gruss Emil
p.s. Spiegelblinker mit Prüfnummer gibt es noch garnicht oder ?