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Alt 05.09.2005, 18:52   #8
blue7
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Daumen nach unten also...

der 54 StVZO sagt nur aus, wieviele Fahrtrichtungsanzeiger unter welchen Bedingungen wo verbaut sein müssen! Es geht hier also um ein Minimum. Es ist auch in den Kommentaren nicht erkennbar, dass Minimum = Maximum ist. Daher kann man schließen, dass auch mehr sein dürfen, solange sie den Vorschriften entsprechen! Also auch 2 seitliche Blinker (Spiegel / Kotflügel vorn). Es ist also nach derzeitigem Stand (in Deutschland) zulässig, die vorderen Blinker angeklemmt zu lassen!

Was anderes ist die BE des Kfz und da hat derjenige recht, der sagt, dass wenn ein Teil (lichttechnich auf jeden Fall ) am Fahrzeug verbaut wird, es auch eine Prüfnummer oder eine eigene ABE haben muss.

Ist dieses nicht der Fall, erlischt bei Beleuchtungsteilen sofort die BE des gesamten Fahrzeuges! Heißt - Spiegelblinker ohne ABE - BE des Fahrzeugs erloschen. Was das bei einem Crash im ungünstigsten Fall bedeuten kann, brauche ich ja hier nicht zu erwähnen.....

Also jeder so wie er meint... aber derzeit ist und bleibt die BE erloschen und dabei interessiert es auch nicht, was ein TüV Mann sagt! Wenn diese Leute so groß erzählen, dass das alles kein Problem ist, warum tragen die es dann nicht einfach ein - sind doch Dipl. Ing. und könnten das tun. Am Schluss, wenn ihr den Ärger habt, werdet ihr keinen TüV-Mann finden, der zugibt, dass er euch gesagt hat, dass das ok ist!

Gruß blue7 - der im übrigen diese Spiegel auch nicht schlecht findet
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