Man man das das imemrnoch nicht rum ist.
1. Es dürfen nur 6 Blinker in Funktion sein !!!!!! 3 pro Seite.
Nicht mehr !!!!!!!!!!!!!!
2. Wenn das Blinkerglas keine E Prüfnummer hat, kann man es auch nicht eintragen (geht eh nicht auch mit Nr.) und es erlischt die Betriebserlaubniss.
Bersonders heikel, wenn man einen Unfall hat und der Unfallveruhrsacher sagt, das er von den Blinkern abgelenkt war.
Dann kommt man in erklärungsnot.
3. Eingetragen werden muss und kann ein Blinker nicht !!! Wenn er eine E Prüfnummer hat, darf er betrieben werden.
Gruss Emil
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Euer Emil hat euch alle lieb
Bin bis 21.04. in Osterferien!
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