HuHu!
Um die Verwirrung komplett zu machen fand ich dies (auszugsweise):
Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die Überführung eines Pkw mit
Kurzzeitkennzeichen ins
Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene
Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem
Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
Wer sicher gehen will, kann sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Außerdem kann man die erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten durch die zuständige Behörde in den nationalen Zulassungsschein eintragen lassen.
In anderen europäischen Nachbarländern wird das
Kurzzeitkennzeichen in der Regel toleriert bzw. nicht beanstandet. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch oder Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In der Vergangenheit gab es Fälle, etwa in Belgien oder Luxemburg, in denen die Einreise mit dem
Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz ist bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im
Ausland in vollem Umfang gegeben. Die Grüne Karte wird aber in der Regel nur dann ausgegeben, wenn eine anschließende reguläre Zulassung des Pkw als sicher gilt.
Kompletter Link:
Kurzzeitkennzeichen
ansonsten seh' ich das wie Peter, Ausfuhrkennzeichen besorgen & gut. In Sachen HU gibt es dann auch noch ein paar Besonderheiten zu beachten, je nachdem ob die HU abgelaufen ist oder nicht.......aber das ist ein anderes Thema...