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Alt 26.08.2005, 20:54   #2
John McClane
Gast
 
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Standard Kann ich Kurzzeitkennzeichen verwenden?

Nein! Im Gebiet der EU kommen auch Kurzzeitkennzeichen (vor 1.5.1998: "rote Nummern") für Überführungszwecke in Frage. Obwohl bislang Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung fehlen, wird dieses Kennzeichen meist auch im EU-Ausland stillschweigend anerkannt. Im Ernstfall kann man sich jedoch nicht auf diese Duldung berufen. Seit 2004 sollen Kurzzeitkennzeichen in Italien nicht mehr anerkannt werde, da die Anerkennung sich nur auf rote Kennzeichen bezog.

Du benötigst bei endgültiger Überführung des Fahrzeugs in das Ausland ein sogenanntes Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen. Dieses berechtigt, das Fahrzeug endgültig aus einem Land heraus zu fahren. In der Regel kann bei Überführungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auch dort ein entsprechendes Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.

In Deutschland wird das Ausfuhrkennzeichen von den Zulassungsstellen gegen einen Eigentumsnachweis (Kfz-Brief, Kaufvertrag), Vorlage einer Versicherungsdeckungskarte, eines Personalausweises sowie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung für die Geltungsdauer der Zulassung und natürlich gegen Entrichtung einer Gebühr ( 30,30 € zuzüglich ca. 26 € für die Kennzeichen) erteilt. Welche Voraussetzungen im Ausland gelten, empfiehlt sich vorab in Erfahrung zu bringen.

So sieht es aus:
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