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Alt 25.08.2005, 17:16   #4
Malmsta
Charmeur
 
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Zitat:
Zitat von Die Oldenburger
Moin,

sollte das neue Fahrzeug Voll- oderTeilkasko versichert werden, ist eine vorläufige Deckungszusage für die Teil o. Vollkasko von der neuen Versicherung zu empfehlen. Die Deckungkarte gilt nur für die Haftpflicht. Sonst kann es im Schadenfall eine böses Erwachen geben.
Ich vollziehe derzeit auch einen Fahrzeugwechsel.
Nach Auskunft meiner Versicherung sind, zumindest dort, Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren, mit Abgabe der Deckungskarte bei der Zulasungsstelle, sofort Vollkasko versichert.

Gruß

Malmsta
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