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Alt 25.08.2005, 16:00   #3
Die Oldenburger
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Moin,

sollte das neue Fahrzeug Voll- oderTeilkasko versichert werden, ist eine vorläufige Deckungszusage für die Teil o. Vollkasko von der neuen Versicherung zu empfehlen. Die Deckungkarte gilt nur für die Haftpflicht. Sonst kann es im Schadenfall eine böses Erwachen geben.
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