Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.08.2005, 12:27   #6
Kramer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.09.2004
Ort:
Fahrzeug:

Standard

Hi MadMan,

Zitat:
Zitat von MadMan
Dann lese dir die Artikelbeschreibung noch mal genau durch.

Der Wagen wird als „BASTLER FAHRZEUG“ verkauft.

Noch Fragen………..
damit sichert er sich nur gegen Käufer ab, die nach dem Kauf dann anfangen ALLES zu beanstanden. Ich verkaufe auch gerade ein Auto und dieser Passus wird ebenfalls im Kaufvertrag vermerkt, da ich keine Lust habe noch wochenlang mit dem Käufer wg. 900 EURO Kaufpreis rumzustreiten.

Heutzutage kann man beim Autoverkauf ( zugegebenermaßen auch beim Kauf ) nicht vorsichtig genug sein.

Grüße

Kramer
Kramer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten