Hi MadMan,
Zitat:
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Zitat von MadMan
Dann lese dir die Artikelbeschreibung noch mal genau durch.
Der Wagen wird als „BASTLER FAHRZEUG“ verkauft.
Noch Fragen………..
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damit sichert er sich nur gegen Käufer ab, die nach dem Kauf dann anfangen ALLES zu beanstanden. Ich verkaufe auch gerade ein Auto und dieser Passus wird ebenfalls im Kaufvertrag vermerkt, da ich keine Lust habe noch wochenlang mit dem Käufer wg. 900 EURO Kaufpreis rumzustreiten.
Heutzutage kann man beim Autoverkauf ( zugegebenermaßen auch beim Kauf ) nicht vorsichtig genug sein.
Grüße
Kramer