nach einer neuen Verordnung, hast Du die Möglichkeit die Regelbesteuerung im vollen Umfang einzuklagen, Versicherungen informieren natürlich die Geschädigten nicht über diesen Weg den vollen Betrag zu erhalten.
Warte erstmal ab, sollte die Mehrwertsteuer einbehalten werden, sende einen Einspruch an die Versicherung,
somit sicherst Du Dir eine 2-jährigen Forderunganspruch und hast gute Chancen das Geld zu sehen.
Schnacke nochmal Deinen Gutachter darauf an , der sollte Dir auch dazu was sagen können, ansonsten
melde Dich bei mir,
Grüße, fish
:cool:
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