Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Du bist so von Dir überzeugt, ist nich zu fassen.
Ich bin beim Tüv gewesen und hab mit nem Sachverständigen gesprochen, es ist genau so wie ich es geschrieben habe.
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Ja, klar. Bin ich, weil ich in diesem Punkt Recht habe.
Zitat:
Im Umkehrschluss heisst das, das wenn man Xenon mit ALWR und SWRA nachrüstet muss keine neue BE erteilt werden
Demnach ist es vor 1.Juli.2000 egal ob SWRL oder nicht allerdings die ALWR muss sein. (evtl. reicht auch die Manuelle LWR)
Also nochmal: Xenonlicht muss nicht eingetragen werden !
Und beim Umbau eines Scheinwerfers von Normallicht auf Xenon Erlischt die BE und man kann den auch dann nicht eintragen lassen.
Gruss Emil
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Du mußt das schon richtig lesen, das Gutachten und nicht nur das rauspicken, was grad passt.
Du postet das, was Du am besten kannst: Keine Ahnung, aber davon jede Menge.
Es gibt kein "evtl. reicht auch eine manuelle", so ein Schwachfug!
Der Sog. "Sachverständige", den Du da gesprochen hast, war sicher der abgängige aus der Anstalt, den wir gestern vermisst haben

. Wie kann man permanent so einen Blödsinn schreiben wie Du, Emil.
Schwachkopf

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