Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo immeranders,
das ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe schon Fahrzeuge stillgelegt, die ich als Blendgranaten aus dem Verkehr gezogen habe - und auch im Nachhinein Recht bekommen.
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Das mag ja auch sein, nur wenn der Umbau mit Originalteilen erfolgt und im Umfang der STVZO entspricht kann eine Stillegung des Fahrzeugs nicht rechtmäßig sein und eine Eintragung oder Bauabnahme ist definitiv nicht erforderlich. In welchem Umfang der Umbau erfolgen muss darüber herschen bis heute unterschiedliche Meinungen. Aber wie gesagt in kompletten Umfang des Herstellers entspricht der Umbau der STVZO und stellt kein abnahmepflichtigen Umbau dar , da alle Teile betriebsart geprüft sind.