Zitat:
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Zitat von John McClane
Falsch. Wenn Du etwas nicht weißt oder nur glaubst es zu wissen, poste es besser nicht.
Gruß McClane, der sich mit dem Erlöschen der BE bestens auskennt 
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@McClane,
ich schliesse mich da aber auch eher der Meinung von Emil an. Die Scheinwerfer sind bei Dir auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Genausowenig wie bei irgendjemand anderem der einen mit Xenon faehrt. Sofern alle voraussetzungen erfuellt sind (ALWR & SWRA) muessen die Scheinwerfer nur noch ein E1 Pruefzeichen haben. Damit sind die Scheinwerfer dann auch ohne problem einzusetzen und die BE erlischt nicht!!
Die BE erlischt allerdings auf jeden fall wenn keine SWRA und/oder ALWR zusaetzlich eingebaut sind.
Es steht hier aber nicht zur Frage, denn die SWRA ist bereits vorhanden und die Teile fuer die ALWR hat er bereits zuhause und will sie ja auch einbauen. Dann ist natuerlich auch der problemlose einsatz der Xenon's moeglich...
Gruss,
Markus