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Zitat von Hasi999
Würde Dein Lösungsweg so funktionieren, ich denke jeder "Unternehmer" o.ä. würde den GmbH-Firmenwagen 3 Monate vor beabsichtigtem Verkaufszeitpunkt an sich selbst verkaufen und dann in seiner Eigenschaft als Verbraucher verkaufen. Es kann aber keinen Unterschied darstellen ob GmbH oder e.K. ...
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Die Fälle sind nicht vergleichbar, da es bei der GmbH keine Entnahme aus dem Unternehmensvermögen geben kann, sondern nur einen Verkauf von der GmbH an den Geschäftsführer. Und dann ist das Problem mit den abzutretenden Gewährleistungsansprüchen da, weil der Geschäftsführer der zwischengeschaltete Dritte ist. Nicht so bei der Entnahme.
Bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung das beurteilen wird.
Greets
RS744