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Alt 21.07.2005, 18:29   #33
RS744
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Zitat:
Zitat von ToM-Immobilien
wenn ich mein auto so normal verkaufe also z.B. bei autoscout24 oder mobile das ich dann auch als privat person 1 jahr gewährleistung geben muss im ersten halb jahr muss ich dann nachweisen das der wagen den schaden den er eventuell mal z.B. in 5 monat hat nicht schon hatte

und bei ebay ist das nicht so da es eine auktion ist und der käufer die bedingungen bei gebot akteptiert hat.?
So wie Du es darstellst ist es reichlich schief.
1. Bei ebay ist es keine "Versteigerung", d.h. es gelten die gleichen Regeln wie beim (Privat)verkauf sonst auch.
2. Der Disclaimer den Du bei den meisten ebay-Angeboten siehst, sollte Dir das doch schon aufzeigen.
3. Als verkaufender Verbraucher im Sinne von § 474 BGB gelten die §§ 475 ff. BGB, insbesondere die von Dir angesprochene Beweislastumkehr des § 476 BGB in den ersten 6 Monaten, gerade nicht!
4. Die generelle Sachmängelhaftung aus §§ 433 (1) Satz 2, 434 BGB ist abdingbar; es sei denn, Arglist oder Beschaffenheitsgarantie liegt vor (§ 444 BGB) oder es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB).

Also: wenn Du wirklich nicht als Unternehmer an einen Verbraucher Deinen PKW verkaufst, kannst und solltest Du im Kaufvertrag ausdrücklich "die Gewährleistung ausschließen". Das hat mit ebay oder nicht-ebay gar nichts zu tun.

Hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Greets
RS744
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