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jemand hat mein Auto bei EBAY ersteigert und will nicht zahlen!!!
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21.07.2005, 18:11
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JVogel
Gast
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kleiner Irrtum
Da liegst du leider ein wenig daneben. Als Privatperson kannst du auch bei mobile oder sonstigen - eigentlich bei allen Verkäufen - die Gewährleistung ausschließen. Ebay ist übrigens auch keine Versteigerung sondern ebenfalls ein Kauf, das ist mittlerweile entschieden.
Bist du aber kein Privatmann, z.B. weil du das Auto aufs Geschäft angemeldet hast, hilft dir auch ebay nicht. Dann mußt du zum einen für Mängel haften und zum anderen spricht einiges dafür, dass der Käufer ohnehin nach den Vorschriften über einen durch sog. Telekommunkationsmittel zustande gekommenen Vertrag von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann und das auch tun wird oder schon - konkludent - getan hat.
JVogel