Heppi,
er kann da schon raus!
Keiner ist bei einem Fernabsatzgeschäft zur Abnahme verpflichtet, wenn er rechtzeitig widerruft.
Wie gesagt, Ersatz auf CIC ist denkbar (Ebaygebühren, evtl. kleine Aufwandsentschädigung), aber dann ist der Bart definitiv ab.
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