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Alt 21.07.2005, 00:40   #20
heppinger
...na sag ich doch!!!
 
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Zitat:
Zitat von Dieter2

Es gibt immer die Möglichkeit wegen Irtum vom Vertrag rückzutreten.
Wenn man den Irtum belegen kann.

Gruss Dieter
Was wohl unmöglich ist...!

Eine Gebotsrücknahme war doch möglich nach den Bedingungen von Ebay!
Er hätte den "Irrtum" vor Vertragsabschluß beseitigen können!!
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