Zitat:
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Zitat von Dieter2
Es gibt immer die Möglichkeit wegen Irtum vom Vertrag rückzutreten.
Wenn man den Irtum belegen kann.
Gruss Dieter
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Was wohl unmöglich ist...!
Eine Gebotsrücknahme war doch möglich nach den Bedingungen von Ebay!
Er hätte den "Irrtum" vor Vertragsabschluß beseitigen können!!