Wenn einer sich vertippt, und dann 12 Stunden vor Ende der Auktion darüber Bescheid gibt, dann ist das für mch schon glaubwürdig.
Die Gier sollte nicht so weit gehen, offensichtliche Versehen mit Gericht und Klagen zu ahnden.
Das belastet unser Rechtssystem nur unnötig, da es wirklich wichtigere Rechtsfälle gibt, die zu beraten sind.
Ich kann den Ansatz der Idee das Geld bekommen zu wollen durchaus verstehen, aber wenn man mal ganz genau darüber nachdenkt, ist die Sache doch recht eindeutig.
Ausserdem hat der Bieter im Grunde ja widerrufen, BEVOR er den Zuschlag bekam. Wäre das Versehen dem Verkäufer passiert, würde er auch um eine schnelle Klärung bemüht sein.
IMHO ist der "Fehlbieter" mit der rechtzeitigen und unverzüglichen Absetzung des Widerrufs seiner Pflicht nachgekommen, und muss höchstens auf CIC ersetzen (also maximal den entstandenen Vertrauensschaden).
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