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 Hallo BesserMitWissen!
 Hast Du dir schon überlegt den Vertrag wegen "Arglistiger Täuschung" anzufechten. Beim Handel über ebay gelsten gleichfalls alle Gesetze. Auch wenn das Fahrzeug mit dem Hinweis "BASTLERFAHRZEUG" versteigert wird, müssen die genannten Eigenschaften erfüllt werden.
 
 Ich betreibe dieses soeeben. Es dauert zwar lange (bei mir schon fast ein 3/4 Jahr) aber das wird schon. Und die daraus entstehenden und entstanden Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
 
 Gruß
 Newbie
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