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Alt 15.07.2005, 23:19   #1
Frank Martin
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Ort: Rhein/Ruhr/Wupper
Fahrzeug: MB C 280 4-matic
Frage Aktivkohlefilterwechsel bei Insp. II Pflicht?

Hallo,

wegen der Problematik der leckenden Tanks, vor allem beim 95l (hatte ich ja auch gerade, wie schon viele hier), die folgende Frage: Ist der Wechsel des Aktivkohlefilters (der rechts hinten im Kotfl. sitzt) bei der Inspektion 2 vorgeschrieben, oder überhaupt einmal vorgeschrieben?
Der Filter scheint ja wohl die Ursache für die defekten Tanks zu sein. Mein 750il hat jetzt ca. 170tkm gelaufen und ein lückenloses Scheckheft, immer bei BMW gewartet, und schon mehrere Insp. 2 genossen. Beim Ausbau des defekten Tanks heute habe ich den Aktivkohlefilter "sichergestellt": Produktionsdatum war 05.1996, also kurz bevor mein Auto zugelassen wurde - der Filter wurde NIE gewechselt, obwohl alle Inspektionen gemacht und bezahlt wurde!!!
Ist der Wechsel nicht vorgeschrieben - (wurde er nicht auch berechnet und kassiert?), und ist der UNTERLASSENE Wechsel nicht ein Grund, die Kosten des defekten Tanks zu reklamieren?
Für eine Info und Erfahrungen wäre ich dankbar.
Gruß
Frank
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