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Alt 15.07.2005, 13:50   #7
jensputzier
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Zitat:
Zitat von pille
Moin Jens,

... dann kannste die Kiste genausogut auf der Nordschleife versenken, der wirtschaftliche Totalschaden beendet das Vertragsverhältnis & die VK (entsprechender Vertrag vorausgesetzt) erstattet auf den kalkulatorischen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls...
Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, ist der Tod auf der Nordschleife nicht versichert, der Tod auf der Landstraße dahin schon
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