Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.07.2005, 00:10   #32
Gordon
Mitglied
 
Benutzerbild von Gordon
 
Registriert seit: 01.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 7er E32
Standard

Zitat:
Zitat von Michel
@gordon,
ist nicht ganz richtig was du schreibst. ich wollte letztes jahr einen mondeo für meine frau kaufen. dieser hat keine anhängerkupplung dran. war aber im brief eingetragen. hab dann bei dem händler nachgehackt. dieser sagte mir das ab einem bestimmten baujahr die anhängerkupplung eingetragen sei, damit der kunde beim nachträglichen anbau diese nicht mehr eintragen muss. die anhängerkupplung muss natülich dann von ford bezogen und angebaut werden.
müsste mich jetzt schon ganz schön irren, wenn ich das damals falsch verstanden habe.

grüsse
michel
Das ist richtig, ist aber als eine werksseitige "Vorrüstung" eingestuft.
Ein eingetragener KLR und eine geänderte Abgasnorm wie hier ist etwas anderes.

Gruß, Gordon
Gordon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten