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Alt 07.07.2005, 17:04   #17
Mick
Die Stimme der Vernunft
 
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Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
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Zitat:
Zitat von Gordon
Sei mir nicht böse, aber das ist absoluter Blödsinn was du hier von dir gibst.
Ich sage es nochmal und die Gesetzeslage ist klar und eindeutig (und die unterscheidet zwischen Werksseitoger Eintragung und eigener, Nachträglicher Eintragung). Das was eingetragen ist muß auch verbaut sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!
Schon wieder so eine Pauschalaussage (böse macht mich das allerdings noch nicht)
Nenne mir doch bitte mal den korrospondierenden Paragraphen in der StVZO, der das (bundesweit einheitlich) ein-eindeutig aussagt.

Zitat:
Zitat von Gordon
Ich mache meinen Job schon sehr viele Jahre und ich kenne die Gesetze besser als du in diesem Fall, sonst würdest du solchen Unsinn nicht behaupten. Wenn man nach deiner Logik ginge, dann könnten die Fahrzeughersteller ja generell Anhängerkupplungen und sonstwas werksseitig eintragen, obwohls das Fahrzeug auch ohne gibt.
Ein gewisser Hochmut gehört schon dazu, soetwas von sich zu geben ohne auch nur die Spur einer Ahnung von meinem Job, meiner Aus- oder Vorbildung zu haben, das musst Du zugeben.
Und ja, die Hersteller tun sowas - Rad-/ Reifenkombinationen sind ein (von mir ja bereits erwähntes) Beispiel. Oder ist es bei Dir üblich, den Fahrzeughaltern im Sommer Mängelkarten für nicht vorhandene Winterbereifungen (dir ja eingetragen sind) zu überreichen?

Zitat:
Zitat von Gordon
Es ist ja wohl eindeutig klar, daß wenn wie hier in diesem Fall eine Abgasreinigungsanlage, welche eingetragen und am Fahrzeug geprüft ist auch verbaut sein muß. Wie naiv muß man denn sein was anderes zu glauben!? Naja, wir ziehen genug raus von diesen ganzen Spinnern die glauben die Gesetze selbst machen zu können...
Ich habe nichts anderes behauptet! Da ich im übrigen nicht glaube, (Straßenverkehrszulassungs-) Gesetze selber machen zu können, fühle ich mich jetzt auch einfach mal nicht angegriffen, ok?
Schade das Du nicht direkt auf mein Beispiel mit dem Sportauspuff eingegangen bist - das hätte mich interessiert.
Ich behaupte, das eine gewisse Sicherheitsrelevanz gegeben sein muß um eine Austragung zu erzwingen. Über den Abbau von Scheibenwischern, die Entfernung von Türschlössern unw. gibt es natürlich nichts zu diskutieren, das wir uns da richtig verstehen.
Es wird Dir aber nicht gelingen in allen Instanzen Recht zu behalten, wenn Du einen Halter dazu zwingst, einen (nicht serienmässigen), nachträglich eingetragenen Heckspoiler der z.B. nach einem Unfall auf der getauschten Heckklappe nicht mehr montiert wurde, vorführen zu lassen.
Mir ging es nur darum die Pauschalität heraus zu nehmen, die spätestens bei den Rad- / Reifen Kombinationen unwiderlegbar unpassend ist.

Mick
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