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Alt 06.07.2005, 23:07   #24
Gordon
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Fahrzeug: 7er E32
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Zitat:
Zitat von Mick
Pauschal kann man das so nicht sagen.
Wenn Du einen Sportauspuff eintragen lässt, und stellst nach 1 Woche fest das er doch zu laut ist, daraufhin wieder auf den originalen rückrüstest, bist Du auch ohne ihn wieder "austragen" zu lassen im grünen Bereich.
Ein weiteres Beispiel wäre der Umstand, das Du mit Sicherheit nicht alle in Deinem Fahrzeigbrief eingetragenen Reifen gleichzeitig fährst...
Zugegeben - ein wenig spitzfindig, aber die Anwesenheit der Rennleitung hat mich irgendwie inspiriert

Mick
Sei mir nicht böse, aber das ist absoluter Blödsinn was du hier von dir gibst.
Ich sage es nochmal und die Gesetzeslage ist klar und eindeutig (und die unterscheidet zwischen Werksseitoger Eintragung und eigener, Nachträglicher Eintragung). Das was eingetragen ist muß auch verbaut sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!

Ich mache meinen Job schon sehr viele Jahre und ich kenne die Gesetze besser als du in diesem Fall, sonst würdest du solchen Unsinn nicht behaupten. Wenn man nach deiner Logik ginge, dann könnten die Fahrzeughersteller ja generell Anhängerkupplungen und sonstwas werksseitig eintragen, obwohls das Fahrzeug auch ohne gibt.
Es ist ja wohl eindeutig klar, daß wenn wie hier in diesem Fall eine Abgasreinigungsanlage, welche eingetragen und am Fahrzeug geprüft ist auch verbaut sein muß. Wie naiv muß man denn sein was anderes zu glauben!? Naja, wir ziehen genug raus von diesen ganzen Spinnern die glauben die Gesetze selbst machen zu können...


Gruß, Gordon
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