Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Von der Elöschung der Betriebserlaubniss, woll wir garnicht reden, zumindest die Rückleuchten und Spiegelblenden mit Blinker sind nicht erlaubt.
Emil
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Du nimmst mir die Worte aus dem Mund

, allerdings ist gegen die Blinker nichts ein zu wenden, wenn die Seitenblinker entfernt werden. Rein rechtlich, praktisch interessiert sich dafür (<-- 2 Blinker mehr) keiner. Weder TÜV noch Cops.