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Alt 01.07.2005, 12:20   #3
Kalsi
eingefahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
Standard

Zitat:
Zitat von ReneausE
Ja ... frage mal bei

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) nicht ganz ernst gemeint ....

nach ! Die helfen Dir mir Sicherheit ... und kratzen Dir dann auch gleich die Plakette ab ...

Ist nicht böse gemeint !! Bitte nicht sauer sein !

Verstehe nur den Sinn nicht ! Aber das muss ich auch nicht ...
Glaube nicht, daß hier wer einen Ratschlag öffentlich posten wird ... da es nicht legal ist !
Völliger Schwachsinn! - Sorry, ist jetzt nicht böse gemeint, aber eine Entriegelung der Vmax-Begrenzung ist nicht mal ansatzweise illegal!

Die Begrenzung wurde von BMW ja nicht eingebaut, weil der TÜV eine bauartbedingte Begrenzung verlangte, sondern FREIWILLIG. Das ist der entscheidende Unterschied. Bei einem Sprinter allerdings, der nach TÜV-Auflage auf 180 km/h begrenzt ist, wäre es in der Tat illegal und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges würde sofort erlöschen. Bei einem Sprinter wohlgemerkt, nicht bei einem 7er......
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