Zitat:
Zitat von ReneausE
Ja ... frage mal bei
nicht ganz ernst gemeint ....
nach ! Die helfen Dir mir Sicherheit ... und kratzen Dir dann auch gleich die Plakette ab ...
Ist nicht böse gemeint !! Bitte nicht sauer sein !
Verstehe nur den Sinn nicht ! Aber das muss ich auch nicht ...
Glaube nicht, daß hier wer einen Ratschlag öffentlich posten wird ... da es nicht legal ist !
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Völliger Schwachsinn! - Sorry, ist jetzt nicht böse gemeint, aber eine Entriegelung der Vmax-Begrenzung ist nicht mal ansatzweise illegal!
Die Begrenzung wurde von BMW ja nicht eingebaut, weil der TÜV eine bauartbedingte Begrenzung verlangte, sondern FREIWILLIG. Das ist der entscheidende Unterschied. Bei einem Sprinter allerdings, der nach TÜV-Auflage auf 180 km/h begrenzt ist, wäre es in der Tat illegal und die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges würde sofort erlöschen. Bei einem Sprinter wohlgemerkt, nicht bei einem 7er......