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Zitat von esprit1967
Die Leasingsonderzahlung kann man nur dann sofort absetzen, wenn man den Gewinn ermittelt als Überschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Wenn man hingegen bilanziert, ist die Leasingsonderzahlung auf den Leasingzeitraum zu verteilen. Also nicht sofort in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
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Ich bilanziere nicht, sondern rechne als Freiberufler wie gefordert ab.
Aber ich könnte wirklich eine Krise bekommen. Ich habe nun 2 Steuerberater, wobei der eine sagt, ich könne die Sonderzahlung sofort absetzen, und einen anderen, der behauptet, es würde nicht gehen. Und zwar läge es daran, dass die Leasingdauer zwischen 40% und 90% der üblichen Nutzungsdauer des Objekts (bei PKWs 8 Jahre nach aktuellem Urteil) liegen müsse, ansonsten müsse man die Sonderzahlung auf die gesamte Zeitdauer verteilen.
Weiß da jemand mehr? Oder kann mir jemand einen kompetenten STB empfehlen, der sich bei Leasing perfekt auskennt?
Ich könnte wirklich verrückt werden bei diesen undurchsichtigen Steuergesetzen, zumal sich ständig etwas ändert. Noch nicht mal STB scheinen da den Durchblick zu bewahren!