Hase ist kein Wildschaden !!!
Hi Leuts,
ich nehme Euch ja nur ungerne die Illusion, die Versicherung würde hier latzen.
Ein Wildschaden liegt nur dann vor, wenn das erlegte Gut ein sogenanntes "Rotwild" war.....also reh, Hirsch, Elch, Ester Schweins etc....komischerweise zählen auch Wildschweine dazu, obwohl sie meines Wissens nicht unbedingt "rot" sind....
Die Versicherung zahlt nicht bei Hase, Igel, Katze, Hund, Huhn, Frosch usw....
Außerdem muss nach einem Wildschaden IMMER die Polizei gerufen werden und von denen festgestellt werden dass es sich tatsächlich um einen Wildschaden handelt (so werden z.B. Haarbüschel am Fahrzeug gesichert usw. )
Also: Nüscht iss mit die Kohle von die Versicherung....laidaa
Grüsserle
Thorstili
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